Elternarbeit
Das Kinderhaus ist eine familienergänzende
Einrichtung, er setzt eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Eltern
voraus.
Wir brauchen den regen Austausch mit Ihnen:
- über persönliche Gespräche
- über Briefe
- über unsere Info-Pinnwände
- über Eltern- und Bastelabende
- über Anregungen
- über Tür- und Angelgespräche
Alle Eltern können nach Absprache im Kinderhaus
hospitieren. Wir freuen uns über Ihr Interesse. Ihre Mitarbeit ist von
großer Bedeutung, um gemeinsam die bestmögliche Voraussetzung für die
Entwicklung der Kinder zu schaffen.
Der Elternbeirat
Zu Beginn jedes Kinderhausjahres findet die Elternbeiratswahl im Rahmen
eines Herbstfestes statt. Das Fest soll Kindern, Eltern die
Möglichkeit bieten sich kennen zu lernen. Wir bitten Sie, sich zudem zu
überlegen, ob Sie sich zur Mitarbeit im Kinderhausbeirat bereit erklären
möchten. Der Beirat hat Beratungs- und Informationsfunktion. Außerdem wirkt
er bei Festen und Feiern mit. Die zahlreichen Aktivitäten unserer
Einrichtung können nur durch die Mithilfe der Eltern bewerkstelligt werden.
Außerdem unterstützt das Gremium das Kinderhaus gegenüber der Stadt und in
der Öffentlichkeit. Jährlich finden ca. 4-6 Sitzungen statt.
Art. 14
Zusammenarbeit der Kindertageseinrichtungen
mit den Eltern
(1) Eltern und pädagogisches Personal arbeiten partnerschaftlich bei der
Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder zusammen.
(2) Die pädagogischen Fachkräfte informieren die Eltern regelmäßig über
den Stand der Lern- und Entwicklungsprozesse ihres Kindes in der
Tageseinrichtung. Sie erörtern und beraten mit ihnen wichtige Fragen der
Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes.
(3) Zur Förderung der besseren Zusammenarbeit von Eltern, pädagogischem
Personal und Träger ist in jeder Kindertageseinrichtung ein Elternbeirat
einzurichten. Soweit die Kindertageseinrichtung Kinder ab Vollendung des
dritten Lebensjahres betreut, soll der Elternbeirat zudem die Zusammenarbeit
mit der Grundschule unterstützen.
(4) Der Elternbeirat wird von der Leitung der Kindertageseinrichtung und
dem Träger informiert und angehört, bevor wichtige Entscheidungen getroffen
werden. Der Elternbeirat berät insbesondere über die Jahresplanung, den Umfang
der Personalausstattung, die Planung und Gestaltung von regelmäßigen
Informations- und Bildungsveranstaltungen für die Eltern, die Öffnungs- und
Schließzeiten und die Festlegung der Höhe der Elternbeiträge.
(5) Die pädagogische Konzeption wird vom Träger in enger Abstimmung mit
dem pädagogischen Personal und dem Elternbeirat fortgeschrieben.
(6) Ohne Zweckbestimmung vom Elternbeirat eingesammelte Spenden werden
vom Träger der Kindertageseinrichtung im Einvernehmen mit dem Elternbeirat
verwendet.
(7) Der Elternbeirat hat einen jährlichen Rechenschaftsbericht gegenüber
den Eltern und dem Träger abzugeben.
Quelle: Art. 14 BayKiBiG Seite 115
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