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Elternarbeit

Das Kinderhaus ist eine familienergänzende Einrichtung, er setzt eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Eltern voraus.

Wir brauchen den regen Austausch mit Ihnen:

  • über persönliche Gespräche
  • über Briefe
  • über unsere Info-Pinnwände
  • über Eltern- und Bastelabende
  • über Anregungen
  • über Tür- und Angelgespräche

Alle Eltern können nach Absprache im Kinderhaus hospitieren. Wir freuen uns über Ihr Interesse. Ihre Mitarbeit ist von großer Bedeutung, um gemeinsam die bestmögliche Voraussetzung für die Entwicklung der Kinder zu schaffen.

Der Elternbeirat


Zu Beginn jedes Kinderhausjahres findet die Elternbeiratswahl im Rahmen eines Herbstfestes statt.  Das Fest soll Kindern, Eltern die Möglichkeit bieten sich kennen zu lernen. Wir bitten Sie, sich zudem zu überlegen, ob Sie sich zur Mitarbeit im Kinderhausbeirat bereit erklären möchten. Der Beirat hat Beratungs- und Informationsfunktion. Außerdem wirkt er bei Festen und Feiern mit. Die zahlreichen Aktivitäten unserer Einrichtung können nur durch die Mithilfe der Eltern bewerkstelligt werden. Außerdem unterstützt das Gremium das Kinderhaus gegenüber der Stadt und in der Öffentlichkeit. Jährlich finden ca. 4-6 Sitzungen statt.

 

 

Art. 14
Zusammenarbeit der Kindertageseinrichtungen
mit den Eltern

 

(1)   Eltern und pädagogisches Personal arbeiten partnerschaftlich bei der Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder zusammen.

(2)  Die pädagogischen Fachkräfte informieren die Eltern regelmäßig über den Stand der Lern- und Entwicklungsprozesse ihres Kindes in der Tageseinrichtung. Sie erörtern und beraten mit ihnen wichtige Fragen der Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes.

(3)  Zur Förderung der besseren Zusammenarbeit von Eltern, pädagogischem Personal und Träger ist in jeder Kindertageseinrichtung ein Elternbeirat einzurichten. Soweit die Kindertageseinrichtung Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres betreut, soll der Elternbeirat zudem die Zusammenarbeit mit der Grundschule unterstützen.

(4)  Der Elternbeirat wird von der Leitung der Kindertageseinrichtung und dem Träger informiert und angehört, bevor wichtige Entscheidungen getroffen werden. Der Elternbeirat berät insbesondere über die Jahresplanung, den Umfang der Personalausstattung, die Planung und Gestaltung von regelmäßigen Informations- und Bildungsveranstaltungen für die Eltern, die Öffnungs- und Schließzeiten und die Festlegung der Höhe der Elternbeiträge.

(5)  Die pädagogische Konzeption wird vom Träger in enger Abstimmung mit dem pädagogischen Personal und dem Elternbeirat fortgeschrieben.

(6)  Ohne Zweckbestimmung vom Elternbeirat eingesammelte Spenden werden vom Träger der Kindertageseinrichtung im Einvernehmen mit dem Elternbeirat verwendet.

(7)  Der Elternbeirat hat einen jährlichen Rechenschaftsbericht gegenüber den Eltern und dem Träger abzugeben.

 

Quelle: Art. 14 BayKiBiG Seite 115

 

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